Rechtliche Lage bezüglich Hausbesetzungen // Legal situation concerning squatting

*** English Version below***

Häuser besetzen – was bedeutet das aus rechtlicher Sicht?

Als politisches Kampfform sind Besetzungen seit vielen Jahren im Repertoire von sozialen Bewegungen. Mal als Mittel genutzt, um Aufmerksamkeit für bestimmte Forderungen zu schaffen, mal um sich gesellschaftlichen Raum anzueignen und eigene Freiräume aufzubauen, oder um bestimmte Projekte zu verhindern. Doch was bedeuten Besetzungen rechtlich und welche Strafen sind unter Umständen zu erwarten? Vor allem zwei Straftatbestände sind hier wichtig. Hausfriedensbruch nach § 123 StGB und Sachbeschädigung nach § 303 StGB.

Hausfriedensbruch nach § 123 StGB

Bestraft wird das vorsätzliche Eindringen in fremde Räume gegen den Willen des Berechtigten oder das Verweilen gegen die ausdrückliche Aufforderung des Berechtigten. Im Grundsatz kann eine Besetzung auch nur von der Polizei beendet werden, wenn der Inhaber des Hausrechtes eine Räumung verlangt. Um überhaupt zu einer Strafverfolgung zu kommen, muss ein Strafantrag des Berechtigten, also dem Inhaber des Hausrechtes vorliegen. Häufig werden dann Verfahren im Zusammenhang mit Besetzungen wegen Geringfügigkeit von der Staatsanwaltschaft später eingestellt, oder es werden Geldzahlungen fällig.

Sachbeschädigung nach § 303 StGB

Da häufig im Zusammenhang mit Besetzungen Türen oder Fenster gewaltsam geöffnet werden, um in das Objekt zu gelangen, steht in solchen Fällen eine mögliche Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung im Raum. Dafür müsste jedoch eine Sache (bspw. Schloss, Tür, Fenster) beschädigt oder zerstört werden. Da bloße unautorisierte Öffnen allein stellt noch keine Sachbeschädigung dar, sondern es muss eine Substanzverletzung vorliegen. Vor allem wenn mehrere Menschen an einer Besetzung beteiligt sind, ist es nicht immer leicht nachzuweisen, wer eine mögliche Sachbeschädigung begangen haben soll. In der Regel wird eine Sachbeschädigung mit einer Geldstrafe bestraft oder durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Höhe einer möglichen Geldstrafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, dem eigenen Einkommen, ob es (einschlägige) Vorstrafen gibt, wie hoch der Schaden war usw. Sobald eine Besetzung einen gewalttätigen Verlauf nimmt, können sich mögliche Strafen deutlich erhöhen und weitere Straftatbestände erfüllen, bzw. Schwerer Hausfriedensbruch (§ 124) oder Landfriedensbruch. Dies bietet dann auch die Grundlage für die Polizei für ein entsprechendes Einschreiten, was ansonsten ohne Aufforderung durch den Inhaber des Hausrechtes nicht möglich wäre. Das heißt im Klartext, dass die Bullen wenn z.b. Pyroartikel abgebrannt werden das Haus jederzeit betreten können um nach dem Straftäter zu fahnden, ohne dies dürften sie nicht in das Haus kommen, bis der Besitzer Anzeige stellt. Falls ihr nach einer Besetzung Ärger mit der Justiz bekommt, setzt euch mit der Roten Hilfe (Unterstützung im Falle einer Verurteilung) dem Ermittlungsausschuss (EA: Hilfe im Falle einer Polizeigewahrsam) in Verbindung und lasst euch nicht verunsichern oder einschüchtern. Für emotionale Unterstützung/ emotionale Erste Hilfe bei Repression und Gewalterfahrungen durch die Polizei kontaktiert eure lokale Out-of-Action Gruppe.

Ermittlungsausschuss: 030 6922222

Rote Hilfe Berlin: berlin@rote-hilfe.dewww.berlin.rote-hilfe.de/

Out of Action Broschüre (de)

Rechtshilfe Flyer zum drucken


Squatting a house – What does it mean legally?

As a political strategy, squatting has been part of social movements for many years. Once used to gain attention for demands, to claim corporate space and build up open spaces or even to prevent the building of new projects. But what does it mean legally here in Germany and what kind of sentences can occure eventually? Mainly 2 sentences are relevant: trespassings (§ 123 StGB) and property damage (§ 303 StGB)

Trespassing (§123)

Penalized can be the entering of someone else’s property against the will of the owner or the stay without his/her invitation. Actually a squatting can only be terminated by the cops if the owner demands an eviction. A complaint of the owner must exist before comes to a prosecution. Often criminal procedures connected to squattings are stopped later on because of insignificance or small fees have to be paid.

Property damage (§ 303 StGB)

Possible as well are prosecutions because of property damage, as a door, lock or window was broken to enter a building. The mere unauthorized opening is not a crime, if nothing has been broken. Especially when lots of people are participating in squatting it is not easy to prove who did the damage. Usually property damages are punished with a fee or the criminal procedure gets stopped anyhow. The amount of the fee depends on monthly income, previous (serious) convictions and the amount of damage. If a squatting becomes militant (pyro is burned, things thrown out of the window/ from the roof), convictions can get more serious (serious trespassing, § 124 or breech of the peace). This can be the base for the cops to intervene accordingly, which would not be possible without a demand of the owner. So that means, that cops can raid the house because pyrotechnics are used to search for the perpetrator. If you get into any trouble with the cops after squatting, get in contact with the „EA“ (immediate help in case of arrest) or the „Red Help“ (support in case of convictions). For emotioanle support/ emotioanl first aid in cae of repression or experiences of police violence contact your local out-of-action group.

Ermittlungsausschuss: 030 6922222

Rote Hilfe Berlin: berlin@rote-hilfe.dewww.berlin.rote-hilfe.de/

Out of Action Flyer (eng)

Stay calm – United we stay!

 

Legal Aid flyer for printing