Heute haben einige Nachbar*innen in Friedenau ein seit 13 Jahren leerstehendes Haus besetzt. Nach einer Stunde haben sie mit dem Eintreffen der Polizei das Haus freiwillig verlassen. Wir dokumentieren die Pressemitteilung der Besetzung hier auf unserem Blog. Dieser wurde ursprünglich auf Indymedia veröffentlicht.
PRESSEMITTEILUNG
Leerstand in Friedenau besetzt
Wir, die Gruppe “Flora Nachtigall”, haben heute am 24.05.2019 das Leerstandshaus in der Stubenrauchstraße 69/Odenwaldstraße 1 in Friedenau in Obhut genommen. Wir wollen damit auf die über 13 Jahre Leerstand und Verfall des Hauses aufmerksam machen.
Seit über 13 Jahren steht dieser schöne Jugendstil-Altbau vollständig leer und verfällt zusehens. Die Eigentümerin ist mit der Verwaltung ihrer Häuser völlig überforderd. Zwei weitere Altbauten im Wedding und in Wilmersdorf erleiden das gleiche Schicksal.
Seit über 3 Jahren hat eine Nachbarschaftsinitiative mit Nachdruck und auf vielen Wegen veruscht, die verantwortlichen, grünen Bezirkspolitiker*innen dazu zu bewegen, etwas an diesem unhaltbaren Zustand zu ändern. Für die Nachbarschaft in Friedenau ist es völlig unverständlich, warum 16 Wohnungen in bester Wohnlage seit langem leerstehen und nichts passiert: “Es ist ein großer Jammer, weil man weiß, wie viele Menschen Wohnungen suchen!”, “Ein wirklich trauriger Anblick in dieser schönen Gegend.”, “Warum tut die Politik hier nichts?”
Die Rechtsmittel sind vorhanden, z.B. könnte seit Neuestem in solch einem Fall ein Treuhänder eingesetzt werden, der das Haus instandsetzt, vermietet und der Eigentümerin dann zurück gibt.
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) hat im April beschlossen, dass das Bezirksamt diese Möglichkeit prüft und dann umsetzt. Auf die Nachfrage einer Einwohnerin in der BVV-Sitzung vom 15. Mai, welche konkreten Maßnahmen jetzt geplant seien, kam die Antwort “man würde prüfen”.
Wir fordern das Bezirksamt auf:
Veranlassen Sie ein Sachverständigen-Gutachten, das die Höhe des Schadens und die Kosten einer Instandsetzung dieses Hauses feststellt.
Schaffen Sie zügig die rechtlichen Voraussetzungen für die Einsetzung eines Treuhänders nach Art. 4A und 4b des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes.
Legen Sie Ihre zeitlichen und rechtlichen Planungsschritte offen und informieren Sie die Öffentlichkeit über den aktuellen Stand der Fortschritte.
Die Haus-Hüterinnen,
Flora Nachtigall