[PM] #G17a Besetzte Wohnung nach spontanem Fest „rechtswidrig“ geräumt

Pressemitteilung 17. Juni 2019  [PDF]

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In Anschluss an ein spontan ausgerichtetes Fest in der besetzten Wohnung in der Großbeerenstraße 17a, wurde die Wohnung auf Betreiben der Eigentümerin, des katholischen Immobilienunternehmens Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH (ASW) am Mittwochabend (29. Mai 2019) geräumt. Flankiert von einem Großaufgebot der Polizei setzte sich der Vertreter der ASW in Berlin über rechtliche Bedenken von Anwälten und teilweise der Polizeiführung hinweg und forderte die Räumung der Wohnung. Für diese hatte es seit dem 8. September 2019 eine Zwischennutzungsvereinbarung gegeben. Seit der Kündigung der Wohnung seitens der ASW zum 10. April 2019 ist die Vereinbarung Gegenstand einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung zwischen der Hausprojektgruppe 17a und der ASW. Auf dieser juristischen Grundlage hätte die Räumung nicht stattfinden dürfen.

Nach der Androhung polizeilicher Zwangsmaßnahmen und Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruch gegen alle sich in der Wohnung aufhaltenden Personen, haben die Besucher*innen nach stundenlangen Verhandlungen mit der Polizei und der ASW das Fest und die Wohnung schließlich verlassen. Anschließend wurde den Nutzer*innen der Zugang zur Wohnung verwehrt.

Teilweise bis zu 200 Menschen versammelten sich im Laufe des Mittwochabend vor dem Haus Großbeerenstraße 17a, um die Hausprojektgruppe und die Besucher*innen des Festes zu unterstützen. Eine spontane Demonstration nach der Räumung wurde von der Polizei verhindert.

Am Freitag den 7.6 wollten dann ein Vertreter der Hausprojektgruppe, ein Bewohner und ein Nachbar in Begleitung eines Rechtsanwalts in die Wohnung gehen. Dies wurde jedoch durch den seit sieben Wochen im Haus postierten Wachschutz verhindert. Der Wachschutz argumentierte, dass im Auftrag der ASW und der Polizei niemand mehr ins Haus bzw. in die besetzte Wohnung dürfe. Inzwischen hat die ASW das Wohnungsschloss austauschen und die in der Wohnung befindlichen persönlichen Gegenstände sowie alle Einrichtungsgegenstände in eine Lagerbox bringen lassen. Zudem konnte im Laufe der Woche ein Journalist mit Erlaubnis des Wachschutzes die Wohnung betreten und sich davon überzeugen, dass die Fußböden, sowie die sanitären Einrichtungen zerstört und somit die Wohnung unbewohnbar gemacht wurde.

Noch Anfang Mai hat die ASW-Geschäftsführung in Köln der Bundestagsabgeordneten Canan Bayram sowie der Senatsabgeordneten Katrin Schmidberger signalisiert, dass sie in ihrer Funktion als Vermittler*innen ein mit der Hausprojektgruppe abgestimmtes „Angebot“ für eine Nutzung vorlegen sollen, worüber eine Vereinbarung getroffen werden könne. Offensichtlich geschah dies auch in Folge des öffentlichen Drucks, die Politik der ASW stößt im Kiez und im Stadtteil zunehmend auf Unverständnis und Ablehnung.

Als „unanständig“ bezeichnete Canan Bayram laut tagesspiegel.de vom 30. Mai 2019 daher, dass die ASW noch vor Ablauf einer vereinbarten Frist zur Prüfung des mit den Aktivist*innen abgestimmten Angebots am Mittwochabend die Polizei schickte.

Die Hausprojektgruppe gibt den Kampf um bezahlbaren Wohnraum und Kiez-nahe unkommerzielle Treffpunkte im Haus Großbeerenstraße 17a nicht auf.

Hausprojektgruppe Großbeerenstraße 17a

19.09.2018: G17A — Forderung des Treffens der Nachbar*innen vor der Großbeerenstr.17a

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