Antirep

Solidarität ist eine Waffe

Falls du bei einer Aktion im Kontext von #besetzen Repression erfahren hast, wirst du damit nicht alleine gelassen. Wir wollen uns solidarisch um den Umgang mit Repression kümmern und durch kollektives Handeln Stärke gegenüber den Behörden und Eigentümer*innen von Wohnraum zeigen. Wir unterstützen uns gegenseitig mit Beratung und finanziellem support. Auserdem besprechen wir zusammen, welche Strategie wir wählen um auf die Repression zu reagieren. Dabei ist uns wichtig, dass wir alle zusammen halten und uns nicht (unwissendlich) gegenseitig gefährden. Das bedeutet, dass du keine Aussagen gegenüber der Polizei machen sollst und dich auch nicht von der Aktion distanzierst.

Lasst dich von der Repression nicht einschüchtern – wir stehen das gemeinsam durch!

Auf dieser Seite:
Repression in der Aktion
Mögliche Vorwürfe
Ablauf Strafverfolgung
Strategien
Vernetzung
Soligeld
Ressourcen
Anlaufstellen
Kontakt

 

Repression in der Aktion

Wenn du in einer Aktion festgenommen wurdest oder Festnahmen beobachtet hast, ist es sinnvoll ein Gedächtnisprotokoll anzulegen (deine Erinnerungen detailliert aufzuschreiben).

Bei Verletzungen kannst du diese auch ärztlich dokumentieren (attestieren) lassen. Gehe unbedingt zeitnah zu einem Arzt*in, am besten am selben oder darauffolgenden Tag nach der Verletzung.

Falls es dir psychisch/emotional schlecht geht (Albträume, Depressionen, Traurigkeit), dann sollst du wissen, dass solche Gefühle nach Erfahrungen von Polizeigewalt völlig normal sind. ‘Out of action’ stellt zu diesem Thema Infos & Hilfe zur Verfügung, u.a. regelmäßige Gesprächsangebote. Wenn du dir seelischen Support wünschst oder dich einfach gerne mit Menschen treffen willst um (über die Repression) zu reden, schreib uns gerne.

 

Mögliche Vorwürfe

In Kontexten von Besetzungen ist mit diesen Vorwürfen zu rechnen:

Vorwurf Paragraf Womit wir rechnen*
Hausfriedensbruch § 123 StGb 30-40 Tagessätze
Widerstand § 113 StGb Ab 30 Tagessätze
Tätlicher Angriff § 114 StGb Ab 60 Tagessätze
Verstoß Versammlungsgesetz (Vermummung) §17a VersG 30 Tagessätze

* Wie hoch die Strafe dann im konkreten Fall aussieht, kann sehr unterschiedlich sein, je nachdem ob du vorher schon polizeilich aufgefallen bist, wie hoch dein Einkommen ist oder ob der Staat gerade ein besonders hohes Intresse an einer Einschüchterung hat.

Im Laufe von 2018 und 2019 sind ein paar Strafvorfürfen aufgetaucht, wofür wir die Begründung besonders weit hergeholt fanden. Sei dir bewusst, dass die Polizei immer die Möglichkeit hat mit Falschaussagen irgendwelche Vorwürfe zu konstruieren. Wir sollten uns davon nicht einschüchtern lassen, sondern die Kritik daran als Teil von Antirep Arbeit verstehen.

Beispiele solcher fingierten Straftagen aus unserem Kontext sind:

  • Schwerer Hausfriedensbruch
  • Landfriedensbruch
  • Körperverletzung
  • Versuchte Gefangenenbefreiung

 

Ablauf Strafverfolgung

 

Vorladung (1. Brief)

In dem ersten Brief wirst du darüber informiert, dass ein Verfahren gegen dich läuft und jetzt ermittelt wird. Es wird gelistet, was dir alles vorgeworfen wird. Das kann sich allerdings von dem, für das du später verurteilt wirst unterscheiden. Du wirst darin auch gebeten dich entweder schriftlich oder mündlich zu dem Tatvorwurf zu äußern.

→ Das musst du nicht wahrnehmen und solltest du auch auf keinen Fall. Wir reden nicht mit der Polizei. Das ist ein Grundsatz, der uns wichtig ist, weil du in so einem Gespräch nur dich oder andere durch deine Aussagen gefährdest. Wenn du mehr zu dem Hintergrund dazu lesen willst schaue im Abschnitt Ressourcen nach.

 

Strafbefehle (2. Brief)

Schriftliche Strafbefehle sind verkürzte Urteile. Das bedeutet, dass du ohne mündliche Hauptverhandlung im Gericht verurteilt wirst, außer du legst innerhalb von 2 Wochen Einspruch ein. Der 2. Brief kann aber auch eine Anklagschrift sein, daraufhin folgt die Ladung zum Gerichtstermin. Das ist der Fall, wenn das Richter*in und/oder Staatsanwaltschaft auf eine Verhanldung bestehen, was aber in der Regel bei härteren Vorwürfen eintritt.

→ Du solltest auf jeden Fall erstmal Einspruch einlegen! Du musst das nicht begründen und kannst es bis zur Verkündung des abschließenden Urteils ohne Nachteile zurückziehen. Warum wir das empfehlen kannst du im Strategien Abschnitt lesen.

 

Angaben zur Person (Brief zwischendurch)

Manchmal bekommst du noch einen Brief zwischendurch, in dem du nach Angaben zu deiner Person gefragt wirst.

→ Grundsätzlich gilt: du musst nie mehr als die Daten auf deinem Personalausweis angeben. Auf diesen Brief nicht zu reagieren kann zu einem Bußgeld führen. Da die Polizei die Informationen, die du übermittelst eigentlich sowieso schon hat, würden wir dir empfehlen, die Sachen einfach an zu geben.

 

Wenn du einen dieser Briefe (oder einen anderen) in dem Kontext bekommen hast, dann informiere uns bitte darüber.

 

Strategien

Es gibt verschiedene Wege, wie wir auf juristische Repression reagieren können. Es gibt immer individuelle Gründe dafür, was gerade geht und was nicht. Wir haben uns die Repression nicht ausgesucht. Mögliche Ziele beim Umgang mit Repression können sein:

  • Möglichst geringes Strafmaß, Freispruch oder Einstellung des Verfahrens
  • Möglichst geringe Gesamtkosten
  • Skandalisierung
  • Gericht als Bühne für politische Inhalte nutzen
  • Empowerment
  • Lächerlich machen und Behinderung des Staates / Gerichts
  • Infos gewinnen über Polizeitaktik, Eigentürmer*in …

 

Einspruch!

Lege bitte immer erst einmal Einspruch ein!

Was das bedeutet:

Das drückt aus, dass du mit dem Urteil nicht einverstanden bist und führt in der Regel zu einer Verhandlung. Bis es dazu kommt, dauert es in Belin aber in der Regel einige Monate.

Was deine Möglichkeiten sind:

Du musst den Einspruch nicht begründen und er wird dir auch nicht negativ ausgelegt. Der Einspruch kann bis zur Verkündung des abschließenden Urteils ohne Nachteile zurück gezogen werden. In diesem Fall würdest du das ursprüngliche Urteil aus dem Strafbefehl annehmen.

Warum das sinvoll ist:

  • Zeit für Vernetzung
  • Zeit um gemeisam Strategien zu überlegen
  • Keine Nachteile für dich
  • Verursacht erst mal nur Kosten für den Staat, nicht für dich

 

Mit diesen Textbaussteinen kannst du einen Einspruch einlegen:

In dem Strafverfahren (Aktenzeichen) gegen mich:

Gegen den Strafbefehl vom (Datum), mir zugestellt am (Datum), lege ich Einspruch ein.

Ich beantrage Akteneinsicht gemäß § 147 Abs. 4 StPO und bitte um Mitteilung, wann und wo diese genommen werden kann.

(Datum + Unterschrift)

(Wenn du ein*e Anwält*in hast kann diese*r für dich den Einspruch einlegen.)

 

Annehmen oder Verhandeln?

Nach dem Einspruch kannst du diesem immer noch zurück ziehen und damit den Strafbefehl einfach annehmen. Dann bekommst du das geanannte Strafmaß und das Verfahren ist abgeschlossen. Wenn du den Einspruch nicht zurück ziehst, kommt es irgendwann zu einem Verhandlungstermin. Das heist, dass du ins Gericht geladen wirst und ein*e Richter*in ein Urteil fällt.

Dabei gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Freispruch (du bekommst keine Strafe)
  • Einstellen gegen Auflagen (du wirst nicht schuldig gesprochen, aber musst z.B. Sozialstunden abarbeiten, wird Einfluss auf kommende Verfahren und Urteile haben)
  • Verurteilung (du bekommst ein Strafmaß, das kann größer oder kleiner sein als dein Strafbefehl)

Gedanken zu Verhandlungen:

  • Aufwand für den Staat (Behörden sind überlastet)
  • Zeigen das Mensch nicht einverstanden ist
  • Zeug*innen (die geladen werden müssen) nerven
  • Öffentlichkeit schaffen ist möglich
  • Strafmaß kann verringert oder erhöht werden
  • Anstrengung für dich
  • Vermutlich mit Anwaltskosten verbunden

 

Anwält*in oder Selbstverteidigung?

In deinem Prozess kannst du dich entscheiden, ob du Unterstützung von eine*r Anwält*in möchtest oder nicht. Da Anwält*innen jedoch teuer sind und unser Soligeld-Topf begrenzt ist, bitten wir dich dir nicht von Anfang an ein*e Anwält*in zu besorgen. Einspruch einlegen und einen Strafbefehl annehmen kannst du auch so ganz einfach. Bei diesen Schritten können wir unterstützen.

Erst wenn es zur Verhandlung kommt wird es schwieriger. In den aller meisten fällen suchen Menschen sich an dieser Stelle eine Anwält*in zur Unterstützung. Wenn du dich auch dafür entscheidest, dann kannst du uns kontaktieren, wir vermitteln dich dann an solidarische Anwält*innen.

Du kannst aber auch die Verhandlung selbst führen (Laienverteidigung). Wir haben allerdings keine oder kaum Erfahrung damit und gerade auch kaum Menschen die sich aktiv damit auseinander setzen. Du kannst aber über die Vernetzung Leute suchen, die auch interessiert sind und einen Arbeitskreis dazu aufmachen. Infos zum Thema gibts in unseren Ressourcen.

 

Offensive politische Prozessführung?

Die Gerichtsverhandlung kann genutzt werden, um die politischen Ziele von #besetzen zu verdeutlichen. Die Verhandlung kann dabei genutzt werden, um das Recht auf Eigentum an Wohnraum in Frage zu stellen, indem Argumente gegen die oft als selbstverständlich dargestellten Eigentumsverhältnisse ausgedrückt werden.

Nerven kann mensch Richter*innen, Staatsanwält*innen und Eigentümer*innen zum Beispiel durch:

  • Anträge
  • voller Gerichtssaal mit Unterstützer*innen
  • politische Plädoyers
  • persönliche Stellungnahmen
  • vielfältigen Aktionen im und außerhalb des Gerichtssaals

Möglich wird das dadurch das Gerichtsverhandlungen zum größten Teil öffentlich und auch für Journalist*innen und Unterstützer*innen zugänglich sind. Wenn wir nicht einfach den Strafbefehlen nachgeben und Strafen bezahlen, sondern politische Prozessführung wählen, wird das die Behörden und die Eigentümer*innen mehr Arbeitszeit und Aufwand kosten. Das kann im besten Fall sogar dazu führen, dass spätere Anzeigen fallengelassen werden.

 

Rückzug fordern?

– Nur bei Hausfriedensbuch möglich –

Bei Hausfriedensbruch handelt es sich um ein Antragsdelikt. Das bedeutet das der*die Eingentümer*in die Strafverfolgung in die Wege leiten muss und auch jederzeit wieder abbrechen kann. Dafür muss der*die Eigentümer*in den Strafantrag zurück ziehen. Die bisherigen versuche Druck auf den*die Eigentümer*in auszuüben waren zwar nicht erfolgreich, aber es bleibt weiter eine Option für unsere Antirep–Strategien.

 

Vernetzung

// Alleine machen sie dich ein //

Uns ist wichtig, dass wir Antirepressionsarbeit als eine kollektive Aufgabe verstehen. Das heist dass wir:

  • Uns über Erfahrungen austauschen
  • Gemeinsam Strategien überlegen
  • Bei der Entscheidung einzelner unterstützen
  • Emotional supporten
  • Kosten solidarisch tragen
  • Anfallenden Aufgaben verteilen

Um das zu schaffen braucht es eine gute Kommunikation. Deshalb kontaktiere uns bitte so früh wie möglich, damit wir dich auf dem Schirm haben und du in die Kommunikationsstrukturen aufgenommen werden kannst.

 

Treffen

Wir initieren Treffen, die um spezielle Aktionen gehen, um einen Austausch der Betroffenen zu ermöglichen.

Und wir machen große #besetzen Antirep Treffen, in denen wir alles zusammen tragen und gemeinsam über unsere allgemeine Strategie sprechen wollen. Hier können auch Supporter*innen kommen um Aufagen zu übernehmen.

Nächste Aktions-Treffen  
Borni gerade nicht geplant
Berli gerade nicht geplant
Wrangel gerade nicht geplant
gerade nicht geplant
Nächstes #besetzen-Treffen: gerade nicht geplant

Wenn gerade kein Treffen angekündigt ist, du aber das Bedürfnis nach einem hast, dann schreib uns an.

 

Soligeld

Wir sammeln über verschiedenen Wege Geld in unserer Soli-Geld Kasse. Wenn bei dir Kosten entstanden sind die du selber nicht tragen kannst, dann bekommst du Geld von uns.

Wir zahlen max. die Hälfte von allem (Strafe, Anwält*in, Verfahrenskosten, Zivilklagen?), die andere Hälfte kannst du dir bei der Roten Hilfe holen. Überlege dir bitte ob du wirklich die ganzen 50% bei uns beanspruchst, oder nur einen Teil davon. Unsere Ressourcen sind begrenzt und wir würden gerne alle unterstützen können die es nötig haben.

Deshalb gibt es auch ein Wartelisten System. Wenn ihr Soligeld braucht, aber noch ein bisschen warten könnt, dann sagt uns bescheid wie lange und wir lassen erstmal dringenderen Fällen den Vortritt.

 

Ressourcen

Wenn du noch nach mehr Infos suchst was es alles für Möglichkeiten gibt, schau doch einfach mal hier vorbei:

 

Anlaufstellen

RH Sprechstunde

  • Übernimmt 50% der Kosten, informiert dich und hilft Solikreise zu organisieren
  • Stadtteilladen Lunte (Neukölln)
    • jeden Mittwoch 18.30 bis 20.00 Uhr
    • Weisestraße 53 12049 Berlin
  • Scherer 8 (Wedding)
    • jeden 1. & 3. Dienstag um 19 Uhr
    • Schererstraße 8 13347 Berlin
  • Second-Hand-Buchladen Müßiggang (Kreuzberg)
    • jeden 2. & 4. Donnerstag um 18 Uhr
    • Oranienstr. 14a (Heinrichplatz) 10999 Berlin
  • berlin@rote-hilfe.de
  • http://www.berlin.rote-hilfe.de/

Besetzen Sprechstunde

ABC Berlin

EA Sprechstunde

  • Beraten zu allen Fragen rund um Repression
  • Di 20 – 21 Uhr
  • Gneisenaustraße 2a
  • 2. Hinterhof rechts, 1. OG rechts
  • https://ea-berlin.net/

 

Kontakt

Ihr erreicht uns über: antirep@besetzen.org (am besten verschlüsselt)

Wichtig: Denke daran das du, wenn es um Antirep geht relativ einfach deanonymisiert werden kannst, pass deshalb auf mit welcher E-Mail Adresse du uns anschreibst.

Melde dich bitte so früh wie möglich bei uns. Denn wir wollen uns eine Übersicht über den aktuellen Stand verschaffen um die Antirep Arbeit koordinieren zu können. Es würde uns helfen, wenn du uns die folgenden Fragen gleich beantworten könntest:

Wenn der Strafbefehl gekommen ist:

  1. Wie können wir dich erreichen um zu Antirep-Treffen einzuladen?
  2. Hast du Akteneinsicht beantrat?
  3. Hast du ein*e Anwält*in (Name und Kanzlei)?
  4. Hast du schon irgend etwas unternommen?
  5. Was sind die Vorwürfe?
  6. Wann kamen die Briefe bei dir an (Vorladung, Angaben)?
  7. Hast du schon Einspruch eingelegt?
  8. Wer ist dein*e Richter*in?
  9. Was sind die Vorwürfe und was sind die jeweiligen und gesammten Rechtsfolgen (Tagessätze in welcher Höhe und Anzahl etc.)?
  10. Wann ist der Strafbefehl gekommen?